In der Region Jerez wird der Begriff Bodega nicht nur für die Gebäude verwendet, in denen sich die Weine während ihrer Erzeugung und ihres Ausbaus befinden, sondern auch für die Unternehmen, die sich dieser Tätigkeit widmen.
Abhängig von den Phasen der Erzeugung und des Ausbaus der Sherrys, an denen die einzelnen Weinkellereien der D.O. beteiligt sind, werden sie vom Kontrollrat in unterschiedliche offizielle Kategorien unterteilt:
Außerdem gibt es ein Verzeichnis für die sogenannten "Weinerzeuger", in das jedes Jahr die Keltereinrichtungen oder Mahlanlagen eingetragen werden, in denen die Trauben nach der Lese in Jungwein verwandelt werden. Aufgrund der Beschränkung auf diesen Bereich sind die Weinerzeuger nur wenige Monate im Jahr aktiv. Häufig handelt es sich um Kelteranlagen, die zu Bodegas gehören, die gleichzeitig im Verzeichnis für Ausbau oder Produktion eingetragen sind.
In anderen Fällen sind es eigenständige Kelteranlagen, die den Jungwein an die Bodegas verkaufen.
Zurzeit sind 64 Bodegas im Verzeichnis der Ausbau- und Speditionskellereien des Consejo Regulador eingetragen. Dabei handelt es sich um Bodegas, die in den Orten Jerez de la Frontera, El Puerto de Santa María und Sanlúcar de Barrameda (dem definierten Ausbaugebiet) liegen müssen und die die Anforderungen an den Weinausbau und dessen erfüllen.
Die zum Verzeichnis der Almacenistas ("Lagerhalter") gehörenden Weinunternehmen müssen im Ausbaugebiet, d.h. in den Orten Jerez de la Frontera, El Puerto de Santa María und Sanlúcar de Barrameda angesiedelt sein und ferner die für den Weinausbau festgelegten Anforderungen erfüllen. Die von diesen Bodegas vertriebenen Weine haben wiederum die Ausbau- und Vertriebskellereien zum Ziel. Diese verwenden die Weine, um sie entweder in ihre eigenen Alterungssysteme einzuführen oder um sie in die Blendings ihrer Vertriebsmarken aufzunehmen.
Die Gemeinden der D.O., die nicht zu den definierten Ausbau-Orten zählen, stellen den flächenmäßig größeren Teil der Herkunftsbezeichnung dar. Diese Gemeinden weisen außer den eingetragenen Weinbergen auch mehrere Kelteranlagen, sowie sogenannte "Produktions-Bodegas" auf, in denen solche Weine erzeugt werden, die für den späteren Ausbau und die Alterung in den Bodegas im Ausbaugebiet geeignet sind. Abgesehen von diesem wichtigen Glied in der Produktionskette der durch die Herkunftsbezeichnungen geschützten Weine können diese Kellereien ihre Weine gleichzeitig auch direkt vertreiben. Diese Weine fallen dann unter den Schutz unserer Regelungen, d.h., sie haben den Exklusivanspruch auf die Verwendung der Bezeichnungen der jeweiligen Orte beim Weinvertrieb und der Kontrollrat ist für die Überwachung dieser Ansprüche zuständig.